Gesetzliche Krankenversicherung
Die psychotherapeutische Behandlung wird von allen gesetzlichen Kassen getragen.
Eine Überweisung oder ein Rezept ist hierfür nicht notwendig.
Private Krankenversicherungen
Die Anzahl der bewilligten, erstatteten Stunden ist bei den Privatversicherungen abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und dem individuellen Tarif. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse über die geltenden Formalitäten Ihres Krankenversicherungstarifs für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Beihilfestellen
Die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mehrheitlich in voller Höhe. Erkunden Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten.
Selbstzahler
Ein großer Vorteil für Selbstzahler besteht in geringer Wartezeit und voller Anonymität gegenüber der Krankenkasse. Die Kosten werden privat in Rechnung gestellt und orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die durchgeführte psychotherapeutische Behandlung für Ihr Kind können Sie ggf. von der Steuer absetzen.
Die Vorteile einer selbst bezahlten Psychotherapie finden Sie in folgendem Artikel.
Ein wichtiger Baustein der Qualitätssicherung ist die regelmäßige Erbringung des Fortbildungsnachweises (§ 95d SGB 5).